Welche Daten überträgt man von Shopify zu DATEV?

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Von Shopify nach DATEV müssen fünf Datenströme übertragen werden: Bestellungen als Erlösbuchungen, Zahlungen und Payouts der Zahlungsanbieter, deren Gebühren als Aufwand, Retouren und Gutschriften als Erlösminderung sowie die Umsatzsteuer je Lieferland. Erst wenn alle fünf Ströme ankommen und gegeneinander abgestimmt sind, gehen die Salden in DATEV auf. Der häufigste Fehler ist, nur den ersten Strom zu übertragen und die übrigen vier dem Steuerberater zu überlassen.

Dieser Artikel geht jeden Strom einzeln durch: welche Quelle die Daten liefert, was daraus in DATEV wird und was schiefgeht, wenn der Strom fehlt.

Die fünf Datenströme im Überblick

DatenstromQuelleWird in DATEV zuWenn er fehlt
Bestellungen und ErlöseShopify OrdersErlösbuchungen je Steuersatz und LieferlandKein Umsatz gebucht, Buchhaltung unvollständig
Zahlungen und PayoutsShopify Payments, PayPal, Klarna, Amazon PayGeldtransitkonten, Abgleich mit der BankErlöse ohne Zahlungsnachweis, Salden gehen nicht auf
Gebühren der ZahlungsanbieterPayout-Reports der AnbieterAufwandskonten für ZahlungsgebührenAufwand fehlt, Ergebnis zu hoch ausgewiesen
Retouren und GutschriftenShopify RefundsErlösminderung plus USt-KorrekturUmsatz und USt zu hoch, Korrektur beim Abschluss
Umsatzsteuer je LieferlandBestelldaten mit LieferadresseSteuerschlüssel, OSS-relevante TrennungUSt-Voranmeldung und OSS-Meldung falsch

Strom 1: Bestellungen und Erlöse

Die Basis. Jede Bestellung wird zur Erlösbuchung, aufgeteilt nach Steuersatz und Lieferland. Ein deutscher Verkauf mit 19 Prozent gehört auf ein anderes Erlöskonto als ein OSS-Verkauf nach Österreich. Welche Konten das konkret sind, legt dein Steuerberater fest, denn Kontenrahmen und Steuerlogik sind je Mandant unterschiedlich.

Wichtig ist die Trennung schon bei der Übertragung: Ein Sammelposten, der alle Länder und Steuersätze vermischt, lässt sich nachträglich nicht mehr sauber aufteilen. Und die Datumsfrage gehört geklärt: Ob der Umsatz zum Bestell- oder Versanddatum realisiert wird, entscheidet die Kanzlei, der Export setzt die Regel nur um.

Strom 2: Zahlungen und Payouts

Der Strom, der am häufigsten fehlt. Bestellungen sagen, was verkauft wurde. Payouts sagen, was tatsächlich ausgezahlt wurde: gebündelt, zeitversetzt und nach Abzug von Gebühren. Zwischen beiden liegt die eigentliche Abstimmungsarbeit.

In DATEV laufen Zahlungen über Geldtransit- und Verrechnungskonten: Der Zahlungseingang beim Anbieter und die spätere Auszahlung auf dem Bankkonto sind zwei getrennte Vorgänge. Ohne diesen Strom stehen Erlöse in DATEV, deren Geldeingang niemand belegen kann, und über Monatsenden fehlt die Abgrenzung noch nicht ausgezahlter Beträge. Dazu kommt der Multiplikator mehrerer Zahlungsarten: Shopify Payments, PayPal, Klarna und Amazon Pay zahlen in eigenen Zyklen mit eigener Berichtslogik aus, jeder Anbieter ist ein eigener Abstimmungsstrang. Wie dieser Abgleich im Detail funktioniert, steht in der Anleitung zur Shopify Umsatzabstimmung.

Strom 3: Gebühren der Zahlungsanbieter

Jeder Zahlungsanbieter behält seine Gebühr ein, bevor er auszahlt. Diese Gebühren sind Betriebsausgaben und gehören als eigener Aufwand auf ein Gebührenkonto, belegt durch die Payout-Reports der Anbieter.

Der klassische Fehler: Die Netto-Auszahlung wird als Umsatz gebucht, die Gebühr verschwindet. Dann ist der Erlös zu niedrig, der Aufwand fehlt komplett, und die Umsatzsteuer wird auf falscher Basis berechnet. Korrekt ist immer brutto: voller Erlös auf der einen Seite, Gebühren als Aufwand auf der anderen.

Strom 4: Retouren und Gutschriften

Jede Erstattung mindert Umsatz und Umsatzsteuer und braucht dafür eine eigene Korrekturbuchung, referenziert auf den ursprünglichen Verkauf. Zwei Eigenheiten machen den Strom fehleranfällig: Ein Refund mindert die nächste Auszahlung des Zahlungsanbieters, nicht die ursprüngliche, und eine Teilerstattung korrigiert nur einen Teil des Umsatzes samt anteiliger Steuer.

Fehlt der Strom, weist DATEV zu viel Umsatz aus und du führst zu viel Umsatzsteuer ab. Bei Retourenquoten, die je nach Sortiment zweistellig sind, ist das keine Rundungsgröße. Zur Vollständigkeit gehören auch die zugehörigen Belege: Stornos, Teilgutschriften und Korrekturrechnungen. CONA erstellt diese Belege automatisch, ebenso wie USt-Rechnungen für B2B und B2C inklusive Käuferdaten und USt-IdNr.

Strom 5: Umsatzsteuer je Lieferland

Die Umsatzsteuer ist kein eigener Report, sondern eine Dimension an jeder Erlös- und Korrekturbuchung: Steuersatz und Steuerbehandlung hängen am Lieferland. Inlandsumsätze, EU-Verkäufe über OSS und Drittlandsfälle müssen getrennt laufen, ab 10.000 Euro EU-weitem B2C-Fernverkaufsumsatz pro Jahr wird im Bestimmungsland versteuert.

In DATEV läuft die Steuerlogik über Automatikkonten oder explizite Steuerschlüssel, welche Variante gilt, ist Kanzlei-Konfiguration. Der Export muss die Trennung je Lieferland liefern, sonst stimmen USt-Voranmeldung und OSS-Meldung nicht und die Korrekturen landen als Rückfragen bei dir.

Was nicht übertragen werden sollte

Genauso wichtig wie die Frage, welche Daten ankommen müssen, ist die Frage nach dem Zustand. Drei Dinge gehören nicht nach DATEV:

Rohdaten ohne Abstimmung. Bestelllisten und Transaktionsreports sind Ausgangsmaterial, keine Buchhaltung. Unabgestimmt importiert, werden sie zum Klärungsfall in der Kanzlei. Erst abstimmen, dann exportieren: Was ein brauchbarer Export enthält, steht im Artikel DATEV Export aus Shopify für den Steuerberater.

Einzelbuchungen bei Volumen. Zehntausende Buchungszeilen machen DATEV unbrauchbar. Identische Vorgänge, also gleicher Tag und gleiche Buchungslogik, gehören zu Sammelbuchungen aggregiert. Nie aggregiert werden dürfen unterschiedliche Steuerbehandlungen und Länder. Jede Sammelbuchung braucht eine Belegreferenz zur Aufschlüsselung, bei CONA übernimmt das ein Aktivitätslog, das jede Buchung bis zur einzelnen Bestellung rückverfolgbar macht.

Interne Kennzahlen. Conversion-Rates, Sessions, Warenkorbwerte: alles wichtig fürs Marketing, nichts davon gehört in die Finanzbuchhaltung. DATEV ist für Buchungssätze da, nicht für Shop-Analytics.

So kommen alle fünf Ströme zusammen

Manuell heißt vollständige Übertragung: Bestell-Export plus Payout-Reports jedes einzelnen Zahlungsanbieters ziehen, in Excel gegeneinander abstimmen und als Buchungsvorlage an die Kanzlei geben. Das funktioniert bei kleinem Volumen, skaliert aber schlecht, weil jede Bestellung Datenpunkte in mehreren Reports erzeugt. Die drei Lösungswege für die Anbindung, vom CSV-Prozess bis zur Abstimmungsplattform, vergleicht der Artikel Shopify mit DATEV verbinden.

CONA bindet alle fünf Ströme direkt an: Shopify plus Shopify Payments, PayPal, Klarna und Amazon Pay, dazu Amazon mit FBA und FBM auf allen EU-Marktplätzen, die Übersicht steht auf der Integrationsseite. Die Ströme werden in Echtzeit gegeneinander abgestimmt, bevor exportiert wird, und nur geprüfte, aggregierte Buchungen gehen nach DATEV. Die Preise sind nutzungsbasiert und starten bei 19,99 Euro pro Monat zzgl. MwSt., skalierend mit dem Bestellvolumen, mit allen Features in jeder Stufe, der erste Monat ist kostenlos, ohne Kreditkarte.

Mehr Grundlagen zu Abstimmung, Export und Kosten findest du im Wissens-Hub. Und wenn du sehen willst, wie die fünf Ströme aus deinem Shop in DATEV ankommen, kannst du dir das in einer kostenlosen Demo mit deinen echten Daten zeigen lassen.

Häufige Fragen

Welche Daten überträgt man von Shopify zu DATEV?
Fünf Datenströme: Bestellungen als Erlösbuchungen, Zahlungen und Payouts der Zahlungsanbieter, deren Gebühren als Aufwand, Retouren und Gutschriften als Erlösminderung sowie die Umsatzsteuer je Lieferland inklusive OSS-Fällen. Alle fünf müssen ankommen und vor dem Export gegeneinander abgestimmt sein, sonst gehen die Salden in DATEV nicht auf.
Reicht es, nur die Bestellungen von Shopify nach DATEV zu übertragen?
Nein. Dann stehen Erlöse in DATEV, aber der Nachweis des Geldeingangs fehlt, die Zahlungsgebühren fehlen als Aufwand und Retouren mindern den Umsatz nicht. Die Differenzen zwischen Bestellwert und tatsächlicher Auszahlung muss dein Steuerberater dann manuell aufarbeiten, und das wird nach Stunden abgerechnet.
In welchem Format kommen Shopify-Daten in DATEV an?
Als Buchungsstapel: eine CSV-Datei im DATEV-EXTF-Format, in der jede Zeile ein fertiger Buchungssatz mit Betrag, Konto, Gegenkonto, Datum, Steuerinstruktion und Belegreferenz ist. Shopify-Exporte selbst sind Bestell- und Transaktionslisten, also Rohdaten. Die Übersetzung in Buchungssätze muss ein Zwischensystem oder der Steuerberater leisten.
Müssen Kundendaten von Shopify nach DATEV übertragen werden?
Für B2C-Sammelbuchungen in der Regel nicht, hier reicht die Belegreferenz zur Bestellung. Relevant werden Käuferdaten bei B2B-Rechnungen: Sie brauchen den Namen und die USt-IdNr. des Käufers, etwa für innergemeinschaftliche Lieferungen. CONA erstellt USt-Rechnungen für B2B und B2C automatisch, inklusive Käuferdaten und USt-IdNr.
Wie oft sollten Shopify-Daten nach DATEV übertragen werden?
Der übliche Übergaberhythmus an den Steuerberater ist monatlich, zum Monatsabschluss. Entscheidend ist weniger die Frequenz der Übergabe als die Aktualität der Abstimmung: Wer laufend abstimmt, findet Differenzen sofort statt am Jahresende. CONA verarbeitet die Daten in Echtzeit, sodass der Monatsabschluss aus Kontrolle statt Aufarbeitung besteht.

Abstimmung und DATEV-Export automatisieren?

CONA stimmt Bestellungen, Zahlungen, Gebühren und Umsatzsteuer aus Shopify in Echtzeit ab und exportiert saubere, aggregierte Buchungsstapel nach DATEV. Jede Buchung bleibt bis zur einzelnen Bestellung nachvollziehbar, keine Black Box. Setup in unter einem Tag, erster Monat kostenlos, keine Kreditkarte nötig. 15 Minuten Demo buchen.

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